Babensham - Ein Hofhund hängt bei
Babensham tagaus, tagein an einer schweren Kette. Das Veterinäramt
segnet das ab und greift einen Tierschützer massiv an, der sich für den
Hund einsetzt.
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Der
Kettenhund, wie ihn der Tierfreund im Februar vorfand: kein isolierter
Liegeplatz im Freien, eine schwere Kette. Inzwischen gibt es immerhin
einen beschatteten Unterstand.
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Es ist
einer der kältesten Tage des Jahres, als Andreas Egger im Februar bei
der Heimfahrt von Wasserburg kommend hinter Babensham einen Hund am Rand
entdeckt, bewegungslos auf dem Schnee liegend, ohne Unterlage. Weil er
glaubt, das Tier sei verletzt, steigt er aus und erfasst erst dann die
Situation: Der große schwarze Hund hängt vor einem Anwesen an einer
schweren Kette.
Egger ist Tierschützer, der
schon mehrere Fundhunde aufgepäppelt hat. Allerdings versteht er sich
als "besonnenen Menschen", der sich an Recht und Ordnung hält und
möglichst nicht streiten will: "Mir geht es um das Tier, nicht ums
Rechthaben."
Also redet Egger mit dem
Hundehalter, den Hund angesichts der Kälte doch ins Haus zu nehmen oder
ihm wenigstens eine Decke zu geben. Als dieser keine Einsicht zeigt,
wendet er sich an die Polizei und weist auf Verstöße gegen
Tierschutzrichtlinien hin, die für ihn auf der Hand liegen. Das Tier hat
keine isolierte Liegefläche außerhalb der Hütte, diese hat keine Decke
oder Stroh. Die Laufleine entspricht nicht der Vorschrift. Und die Kette
ist offensichtlich auch schwerer als erlaubt.
Als er später von der Polizei auf Nachfrage die Auskunft erhält, es sei
alles in Ordnung, vor Ort aber keine Veränderung erkennt, wendet sich
Eggerl ans zuständige Veterinäramt in Bad Aibling. Dort kennt man den
Fall. Eine Kollegin sei bereits mehrmals vor Ort gewesen und habe
Auflagen gemacht. Die seien nun weitgehend erfüllt, mehr gehe in diesem
Fall nicht, so habe ihm ein Amtstierarzt mitgeteilt, berichtet er.
Weil Eggerl das nicht akzeptieren kann,
schaltet er den Deutschen Tierschutzbund ein. Der weist in einem
Schreiben das Veterinäramt auf die Situation hin.
Inzwischen
ist es Juli und die Gemüter sind offensichtlich sommerlich erhitzt.
Anders ist die Reaktion der Amtstierärztin kaum erklärbar, die einen
geharnischten Brief an den Tierschutzbund zurückschreibt. Sie verbittet
sich jede "Belehrung" über die Tierschutz-Hundeverordnung und die "Be-
und Verurteilung" ihrer Arbeitsweise aus der Ferne. Die Darstellung sei
falsch und der "Zeuge" nicht glaubwürdig.
Am
Ende des Briefes schlägt sich die Amtstierärztin dann eindeutig auf die
Seite des Tierhalters: "Um sich auf irgendwelche weiteren
'verwunderlichen' Aktionen vorbereiten zu können, erhält der Hundehalter
einen Abdruck dieses Schreibens. Darüber hinaus bittet Herr X (der
Halter), ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das unbefugte Betreten
seines Grundstückes verboten ist!" So schreibt sie unter dem amtlichen
Briefkopf des Landratsamtes.
Was diesen
Brief seiner Mitarbeiterin angeht, will sich Dr. Werner Hamp, der Leiter
des Vererinäramtes, auf Nachfrage nicht direkt äußern. Den Fall an sich
aber kennt er gut. Die Tierärztin sei viermal in Babensham gewesen,
habe Verbesserungen erreicht und sich dann wohl zu unrecht kritisiert
gefühlt. Trotzdem sei diese Hundehaltung sicher nicht genehmigungsfähig,
"aber noch zu dulden". Man müsse immer die Gesamtsituation sehen,
beispielsweise wie lange ein Tier an der Leine liege. "Ein Tierschutz
mit Metermaß" bringe niemanden weiter. In diesem Fall gebe es
beispielsweise "eine gute Herr-Hund-Beziehung."
Diese
Einschätzung wird in der Umgebung nicht unbedingt geteilt. Zehn Jahre
sei das Tier jetzt an der Kette "und noch keine fünfmal" davon abgehängt
worden, ist zu hören. Dass der große, gut genährte und augenscheinlich
gesunde Hund trotzdem weder bellt noch knurrt, wenn sich ein Fremder
nähert, und stattdessen um Streicheleinheiten bettelt, ist da schon
verwunderlich.
Andreas Egger jedenfalls
versteht nach wie vor die Welt nicht mehr. "Wenn ein Hund nicht so
gehalten wird, wie es vorgeschrieben ist, muss das Veterinäramt doch die
Haltung untersagen und nicht denjenigen beschimpfen, der auf den
Missstand hinweist. So ist jedenfalls mein Rechtsverständnis." Trotzdem
bleibt er bei seiner Position: "Mir geht es nicht um mich, sondern nur
um den Hund. Ich würde den sogar kaufen, wenn sichergestellt wäre, dass
dann nicht sofort der nächste Hund an derselben Kette hängt."
Karl Königbauer/Wasserburger Zeitung
übernommen von http://www.innsalzach24.de
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